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Hallo tanner,
klar - wenn das Leder gebraucht wurde, bzw. die Zurichtung schon Einflüssen ausgesetzt wurde, kann man die Haftfestigkeit der Zurichtung nicht mehr so bestimmen dass die Werte beim Auslieferungszustand, bzw. ungebraucht ermittelbar sind.
Siehe Lederpedia: Haftfestigkeit von Zurichungen auf Lederpedia
Bei Ledern, die mit einer Zurichtung (Deckschicht) versehen sind, ist die Bestimmung der Haftfestigkeit zwischen der Zurichtung und dem Leder für den Verarbeiter und den Gebrauch des Leders von Bedeutung. Diese Methode kann bei allen Zurichtungen angewandt werden, die sich einwandfrei verkleben lassen (IUF 470 E). Schwierigkeiten treten besonders bei Lackledern auf, die daher gesondert zu prüfen sind. Zurichtungen, die erste Rißbildungen oder sonstige durchgehende Zerstörungen aufweisen, dürfen nicht mehr geprüft werden, da der Kleber sonst bis in die frei liegende Lederoberfläche eindringt. Dadurch werden höhere Werte vorgetäuscht. Auch bei sehr dünnen Zurichtungen kann es zu einem Durchdringen des Klebers bis in den Lederuntergrund kommen. Um dies festzustellen, müssen zur Auswertung der Prüfung immer die Lederprobekörper sowie die Metallträger mit herangezogen und beurteilt werden.
Wenn man evtl. im Gebrauch verdeckte Lederbereiche prüft, lässt sich zwar eine wahrscheinliche Aussage treffen, wäre aber nicht im Sinne der Prüfung von neuen unverarbeiteten Ledern, bzw. gemäß Prüfvorschrift.
Gruß
Nappalan
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